Der Pfaffenwinkel ist mit einer Vielzahl an besonderen und attraktiven Naturräumen ausgestattet. Diese stehen neben uns Menschen ebenso wildlebenden Tieren, Pflanzen und Pilzen zu. Aus diesem Grund ist ein respektvolles Miteinander von Mensch und Natur einer der Grundpfeiler des Naturschutzes in Bayern.

Das in Bayern sehr geschätzte freie Betretungsrecht erlaubt es „jedermann“ freie Naturflächen außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzzeit zu betreten, jedoch unter dem Vorbehalt „pfleglich“ damit umzugehen (Art. 141 Abs. 3 BV; Art. 26 ff. BayNatSchG). Vielerorts funktioniert dies gut: Menschen genießen die Natur und verhalten sich angemessen. Jedoch gibt es einzelne Bereiche im Landkreis, die auf Störungen derart empfindlich reagieren, dass selbst ein rücksichtsvoller Spaziergänger mehr Schaden anrichten kann als er denkt.

Für diese Gebiete können die Naturschutzbehörden das Betretungsrecht aus Gründen des Naturschutzes oder zur Regelung des Erholungsverkehrs beschränken (Art. 31 BayNatSchG). Dabei geht es um gezielte Schutzmaßnahmen für Flächen und Arten in den dafür notwendigen Zeiträumen. Beispiele von schutzbedürftigen Lebensräumen sind trittempfindliche Schwingrasen, Quellfluren, Moorgebiete oder Verlandungsbereiche an Gewässern. Betrachtet man besonders geschützte Arten, so handelt es sich häufig - aber nicht nur - um sehr seltene und störungsempfindliche Vogelarten.

Nachfolgend werden die wichtigsten Betretungsregelungen in Schutzgebieten im Pfaffenwinkel vorgestellt:

Ammerschlucht zwischen Kraftwerk Kammerl und Peißenberg

Über Jahrtausende hat sich die Ammer zwischen Saulgrub und Peißenberg in die Landschaft gegraben und die Ammerschlucht gebildet. Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit ist sie bis heute sehr naturnah geblieben. Auf diese Weise bildet sie einen wertvollen Lebensraum von einzigartiger landschaftlicher Schönheit. Die offenen Kiesbänke und Inseln im Fluss bieten Brutplätze für die seltenen Flussuferläufer und sporadisch auch für den Flussregenpfeifer. Zwischen 15 und 20 Prozent des bayerischen Gesamtbestands an Flussuferläufern kommen in diesem wichtigen Brutgebiet vor.

Um diese wertvollen Lebensräume zu schützen, herrscht in der Zeit vom 15. April bis 15. Juli ein generelles Betretungsverbot der Flussabschnitte, die in der nachfolgend verlinkten Karte dargestellt sind. Darüber hinaus werden während der Brutzeit der Vögel im Rahmen eines bayernweiten Artenhilfsprogramms runde, gelbe Schilder aufgestellt, um diese und weitere Flächen zu sperren. Auch das Befahren der Ammer mit Boten ist eingeschränkt. Dieses ist generell nur im Zeitraum zwischen 1. Mai und 15. Oktober bei ausreichendem Wasserstand und unter Beachtung der Ammerverordnung zulässig. Weitere Informationen dazu bietet das Faltblatt „Ammer und Linder“.

Im südlichen Teil der Ammerschlucht findet sich das Naturdenkmal Schleierfälle. Es stellt eine herausragende Einzelschöpfung der Natur dar. Ein Wasserfall hat hier über tausende Jahre einen sehr langsam aber stetig wachsenden Tufffelsen mit charakteristischer Vegetation geformt. Fels und Vegetation sind sehr empfindlich und können bei Belastung sehr leicht irreparabel geschädigt werden. Aus diesem Grund gilt für das gesamte Naturdenkmal ein Betretungsverbot sowie die Aufforderung den Mündungsbereich der Schleierfälle in die Ammer mit Booten bestmöglich zu umfahren.

Karte Betretungsregelungen an der Ammer

Allgemeinverfügung Uferbereiche und Inseln an der Ammer

Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Ammer (Ammerverordnung)

Verordnung Naturdenkmal Schleierfälle

Faltblatt Ammer und Linder (als Printversion erhältlich unter ahp-kiesbrueter@lbv.de)

Wiesenbrütergebiet „Loisach-Kochelsee-Moore“

Die Loisach-Kochelsee-Moore zählen mit rund 3.800 Hektar zu den wichtigsten und wertvollsten zusammenhängenden Feuchtgebieten Deutschlands. Etwa ein Drittel des Gebiets befindet sich im Landkreis Weilheim-Schongau. Es ist Brut- und Aufzuchtgebiet zahlreicher Wiesenbrüter, wie dem Braunkehlchen, dem Wiesenpieper, dem Großen Brachvogel und dem Kiebitz. Wiesenbrüter sind Vogelarten, die in extensiv bewirtschafteten Wiesen brüten und dort ihr Jungen aufziehen. Sie sind äußerst störungsempfindlich und ihre Bestände nehmen bayernweit ab.

Um ihre Bestände zu schützen, wurde in den 1990er Jahren das Wiesenbrütergebiet „Loisach-Kochelsee-Moore“ geschaffen. Eingebettet in drei größere Hochmoore („Filze“) liegen im südlichen Teil Nieder- und Zwischenmoore, die als Streuwiesen nur einmal im Herbst gemäht werden. Diese Flächen bilden die bevorzugten Brutplätze der Wiesenbrüter. Zur Nahrungssuche erweitert sich ihr Aktionsradius auf die umliegenden Streu- und Wirtschaftswiesen auch im nördlichen Teil. Um Störungen der Wiesenbrüter zu vermeiden, gelten spezielle Regelungen für das Betreten des Wiesenbrütergebiets. Diese sind in der nachfolgend verlinkten Karte dargestellt.

Karte Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moore

Verordnung Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moore

Naturschutzgebiet „Osterseen“

Die Osterseen mit den Landschaftsteilen „Nördliche Osterseen“, „Frechensee“ und „Südliche Osterseen“ sind das Resultat des Eiszerfalls im Stammbecken des Würmgletschers. Das 1.093 Hektar große Naturschutzgebiet bietet aufgrund seiner Geologie und der hydrologischen Verhältnisse eine herausragende Vielfalt an Gewässern mit Verlandungszonen, ausgedehnten Mooren, naturnahen Wäldern und blumenreichen Magerrasen. Es ist Wuchsort zahlreicher seltener Pflanzengesellschaften und Lebensraum vieler bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

Zum Schutz der trittempfindlichen und sensiblen Lebensräume gilt im Naturschutzgebiet im Zeitraum vom 1. März bis 15. Oktober ein Betretungsverbot abseits der offiziellen Straßen und Wege. Darüber hinaus ist ganzjährig das Befahren der Wasserflächen sowie das Baden außerhalb der ausgewiesenen Badebereiche untersagt. Die Lage der Badebereiche ist auf der nachfolgend verlinkten Übersicht zu finden.

Karte Naturschutzgebiet Osterseen

Karte Badebereiche Naturschutzgebiet Osterseen

Verordnung Naturschutzgebiet Osterseen

Naturschutzgebiete am Lech bei Burggen und Kinsau

Der Lech durchfließt Bayern von der Landesgrenze bei Füssen bis zur Mündung in die Donau östlich von Donauwörth. In den letzten 150 Jahren wurde der Lech stark verbaut. Durch Kanalisierung sowie Längs- und Querverbauungen ist der einst dynamische Wildfluss in eine regelbare Stauseenkette für den Hochwasserschutz und die Energiegewinnung umfunktioniert worden. So sind im Landkreis nur noch sehr wenige naturnahe Bereiche erhalten geblieben. Zwei dieser Abschnitte sind die Litzauer Schleife bei Burggen sowie die Steilhalden und Flussauen nahe Kinsau. Beide Gebiete wurden mittlerweile zu Naturschutzgebieten erklärt.

Mit dem Flussuferläufer und dem Flussregenpfeifer kommen im Naturschutzgebiet „Hirschauer Steilhalde - Litzauer Schleife“ zwei in Bayern mittlerweile sehr seltene Kiesbrüter vor. Diese sind zur Tarnung ihrer Gelege auf offene Kiesflächen angewiesen, wie es sie am Lech heute nur noch sehr selten gibt. Die scheuen Vögel kommen ab März aus ihren Winterquartieren in Afrika zu uns und suchen an den letzten verbliebenen naturnahen Flussstrecken ruhige Kiesbänke für den Nestbau und die Aufzucht ihrer Jungen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt: Werden die Vögel während der Brutzeit gestört, sinkt der Bruterfolg erheblich. Aus diesem Grund herrscht im Naturschutzgebiet vom 1. März bis 31. August ein Betretungsverbot der Inseln und Kiesbänke. Außerdem ist die Befahrung des Lechs mit Booten in diesem Zeitraum nur zügig und im Hauptstromstrich gestattet.

Karte Naturschutzgebiet Hirschauer Steilhalde - Litzauer Schleife

Vorordnung Naturschutzgebiet Hirschauer Steilhalde - Litzauer Schleife

Das Naturschutzgebiet „Steilhalden und Flussauen des Lechs zwischen Kinsau und Hohenfurch“ befindet sich nördlich von Schongau. Es hat eine große Bedeutung für den Biotopverbund, da die verbliebenen naturnahen Flussabschnitte des Lechs eine wichtige Rolle als Biodiversitätsbrücke zwischen den Alpen und dem Jura einnehmen. Darüber hinaus spielen hier, ähnlich wie im Bereich der Litzauer Schleife, naturnahe Rutschhänge eine wichtige Rolle als Lebensraum bedrohter Arten. Aus diesen Gründen herrscht im Naturschutzgebiet auf den an den Lech angrenzenden Bereichen vom 15. April bis 31. Mai ein Betretungsverbot. Die Zweiteilung des Flusses durch die Kraftwerksinsel bei Kinsau ermöglicht es, den östlichen Seitenarm besonders zu schützen. Dort gilt ein ganzjähriges Bade- und Befahrungsverbot. Im übrigen Bereich der Wasserfläche des Naturschutzgebiets gilt das Bade- und Befahrungsverbot nur vom 1. Oktober bis 30. Juni. Die räumliche Abgrenzung der Flächen kann der nachfolgend verlinkten Karte entnommen werden.

Karte Naturschutzgebiet Steilhalden und Flussauen des Lechs zwischen Kinsau und Hohenfurch

Verordnung Naturschutzgebiet Steilhalden und Flussauen des Lechs zwischen Kinsau und Hohenfurch

Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Ammersee Südufer“

Das Naturschutzgebiet am Südufer des Ammersees stellt ein international bedeutsames Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wasservögel dar. Darüber hinaus bietet es mit seinen ausgedehnten Streuwiesen beste Bedingungen als Brutplatz gefährdeter Vogelarten. Die großflächigen Streuwiesen und Verlandungszonen beheimaten außerdem viele weitere seltene Tierarten und eine reichhaltige Flora.

Um diese zu schützen, darf das Naturschutzgebiet vom 1. März bis 31. August nur auf offiziellen Straßen und Wegen betreten werden. Weitere Regelungen können der nachfolgend verlinkten Karte entnommen werden.

Karte Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee Südufer

Verordnung Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee Südufer

Naturschutzgebiet „Pähler Schlucht“

Die Pähler Schlucht liegt direkt an der östlichen Ortsgrenze von Pähl und zeigt die erosive Kraft des Burgleitenbachs, der über viele Jahrhunderte einen eindrucksvollen Wasserfall ausgebildet hat. Im Laufe der Zeit höhlte das Wasser das Nagelfluh-Gestein hinter dem Wasserfall immer weiter aus, so dass sich die Schlucht kontinuierlich in die Landschaft grub. Dieser Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen. Eine naturkundliche Besonderheit der Pähler Schlucht stellt darüber hinaus der artenreiche Schluchtwald dar, der sich entlang des Bachlaufs entwickeln konnte.

Um den stetig voranschreitenden geomorphologischen Prozess der Schluchtbildung zu schützen sowie die Schönheit des Ortes für kommende Generationen zu bewahren, herrscht im Bereich des Naturschutzgebietes ein ganzjähriges Betretungsverbot abseits der offiziellen Straßen und Wege. Aufgrund von Lebensgefahr ist der Weg in die Schlucht derzeit allerdings bis auf Weiteres gesperrt.

Karte Naturschutzgebiet Pähler Schlucht

Verordnung Naturschutzgebiet Pähler Schlucht

Naturschutzgebiete bei Wildsteig

Die Landschaft um Wildsteig wurde stark durch die letzte Eiszeit geprägt, ist heute aber alles andere als eine karge Eiswüste. Der Isar-Loisach-Gletscher hinterließ hier eine äußerst strukturreiche Landschaft mit zahlreichen Mooren und Seen, die vielen seltenen und gefährdeten Arten ein Zuhause bieten. Die hier vorzufindenden Feuchtgebiete zählen zu den bedeutendsten im bayerischen Alpenvorland und haben in moorkundlicher Hinsicht teilweise sogar europaweite Bedeutung. Um diese Landschaft mit ihren wertvollen Lebensräumen zu erhalten, wurden in der Umgebung von Wildsteig mehrere Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Eines dieser Gebiete ist das Naturschutzgebiet „Bichlbauernfilz mit Schwaigsee“. Der regional bekannte Schwaigsee vereint dabei zwei Funktionen. Zum einen ist er bereits lange als Badeweiher etabliert, an dessen Ostufer gerne heiße Sommertage und laue Sommerabende verbracht werden. Zum anderen stellt der Moorsee einen bedeutenden Lebensraum für eine spezialisierte Tier- und Pflanzenwelt dar. Zusammen mit den angrenzenden Nass- und Streuwiesen sowie dem südlich liegenden, mit einem lichten Spirken-Moorwald bestockten Hochmoorkörper (Bichlbauernfilz) wurde das Gebiet 1983 unter Naturschutz gestellt. Zum Schutz des empfindlichen Naturraums ist das Baden im See nur im gekennzeichneten Badebereich zulässig und darf das Schutzgebiet nur auf den offiziellen Straßen und Wegen betreten werden.

Karte Naturschutzgebiet Bichlbauernfilz mit Schwaigsee

Verordnung Naturschutzgebiet Bichlbauernfilz mit Schwaigsee

Das Naturschutzgebiet „Moore um die Wies“ ist etwa 375 Hektar groß und setzt sich aus fünf Teilflächen im Umfeld der UNESCO-Weltkulturerbestätte „Wieskirche“ zusammen. Das Gebiet bietet Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, eine einzigartige, naturnahe Moorlandschaft zu erleben. Abgesehen von der vielfältigen Moorvegetation zeichnet es sich durch mäandrierende, naturbelassene Fließgewässer und wertvolle Quellaustritte aus. In den verschiedenen Moortypen, Gewässern und traditionell genutzten Streuwiesen kommen viele seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten vor. Dazu zählen Libellen, wie die die Helm-Azurjungfer, Schmetterlinge, wie der Helle und Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, und Pflanzen wie der Rundblättrige Sonnentau und der Fieberklee. Ein zentrales Ziel des Naturschutzes ist es, diese besonderen Lebensräume zu sichern und Störungen zu vermeiden. Aus diesem Grund ist das Betreten des Gebiets nur auf offiziellen Straßen und Wegen zulässig.

Karte Naturschutzgebiet Moore um die Wies

Verordnung Naturschutzgebiet Moore um die Wies

Das Naturschutzgebiet „Wildseefilz“ ist ein weitgehend unberührtes Verlandungsmoor. Im Gegensatz zu vielen anderen Mooren wurde der Wasserhaushalt hier nicht durch Torfabbau oder die Anlage von Entwässerungsgräben verändert. Auf diese Weise zählt das Wildseefilz zu den am besten erhaltenen Hochmooren in der Region. Neben einem ausgedehnten Spirken-Hochmoor umfasst es unter anderem auch empfindliche Schwingrasen. Das Gebiet ist Heimat vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, darunter seltene Torfmoose wie das Warzige Torfmoos und das Spieß-Torfmoos. Es repräsentiert einen seltenen, natürlichen Lebensraum, der für den Naturschutz von nationaler Bedeutung ist. Aus diesem Grund herrscht hier ein ganzjähriges Betretungs- und Badeverbot.

Karte Naturschutzgebiet Wildseefilz

Verordnung Naturschutzgebiet Wildseefilz

Schutzgebiete am Starnberger See bei Bernried und Seeshaupt

Das Ufer des bekannten und beliebten Starnberger Sees unterliegt vielen verschiedenen Nutzungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Bereiche zu erhalten, in denen sich die Natur frei entwickeln kann. Der Starnberger See wurde 1976 als international bedeutsames Feuchtgebiet im Rahmen der Ramsar-Konvention ausgewiesen. Als eines von nur 35 Ramsar-Gebieten in Deutschland hat es eine wichtige Bedeutung als Rast- und Brutplatz sowie Überwinterungsort für Vögel. Aus diesem Grund wurde mit dem Geschützten Landschaftsbestandteil „Bucht bei St. Heinrich“ ein Gebiet geschaffen, in dem sich Vögel ungestört aufhalten können. Auch dem Naturschutzgebiet „Karpfenwinkel“ kommt eine solche Funktion zu. Von den Schutzgebieten profitieren aber nicht nur Wasservögel, sondern auch zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten. So dienen die naturnahen Lebensräume am Seeufer als Laichplatz für verschiedene Seefischarten und bieten eine geschützte Umgebung für die Entwicklung der Jungfische. Die beiden Schutzgebiete wurden deshalb auch als Fischschonbezirke ausgewiesen.

Im geschützten Landschaftsbestandteil „Vogelschutzgebiet Bucht bei St. Heinrich“ finden zahlreiche gefährdete Vogelarten wie die Flussseeschwalbe, die Wasserralle und der Feldschwirl sichere Brutplätze, Nahrung und Schutz vor Störungen. Das Gebiet spielt somit eine entscheidende Rolle für die Vogelwelt, auch als Rastplatz auf dem Zug und Überwinterungsort. Schützenswert sind darüber hinaus die ufernahen artenreichen Streuwiesen, in denen unter anderem zahlreiche Orchideenarten vorkommen. Das Betreten des Gebiets ist daher nur auf offiziellen Straßen und Wegen zulässig. Das Baden sowie das Befahren mit Schwimmkörpern ist im Schutzgebiet untersagt.

Karte Geschützter Landschaftsbestandteil Vogelschutzgebiet Bucht bei St. Heinrich

Verordnung Geschützter Landschaftsbestandteil Vogelschutzgebiet Bucht bei St. Heinrich

Das Naturschutzgebiet „Karpfenwinkel mit Streuwiesen am Starnberger See“ umfasst wertvolle Verlandungszonen mit breitem Schilfgürtel und ausgedehnte Streuwiesen, die für ihre hohe Artenvielfalt bekannt sind. Der Karpfenwinkel ist der wichtigste Mauserplatz für die Wasservögel am Starnberger See, Rückzugsort seltener Brutvögel sowie Rast- und Überwinterungsquartier zahlreicher Vogelarten. Aus diesem Grund darf das Gebiet nur auf dem Bernieder Weg betreten werden und sind das Baden und das Befahren mit Schwimmkörpern im Naturschutzgebiet verboten.

Karte Naturschutzgebiet Karpfenwinkel mit Streuwiesen am Starnberger See

Verordnung Naturschutzgebiet Karpfenwinkel mit Streuwiesen am Starnberger See

Geschützter Landschaftsbestandteil Straußenlacke bei Obersöchering

Die Straußenlacke und die sie umgebenden Moore sind ein außergewöhnliches Beispiel für eine nacheiszeitliche Landschaft. Der See mit seinen Verlandungszonen zeichnet sich durch eine reiche Schwimmblattvegetation aus, während sich auf den angrenzenden Flächen empfindliche Schwingrasen finden. Naturbelassene Hoch- und Übergangsmoorbereiche sind in diesem Gebiet eng mit extensiv bewirtschafteten, artenreichen Streuwiesen verzahnt.

Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets „Moor- und Drumlinlandschaft zwischen Hohenkasten und Antdorf“ und gehört zu den größten zusammenhängenden Moorlandschaften im bayerischen Alpenvorland. Bemerkenswert ist die hohe Anzahl an gefährdeten Arten. Allein bei den Pflanzen kommen 95 Arten vor, die auf der Roten Liste Bayern stehen. Beispiele hierfür sind die Weiße Seerose, die Rosmarinheide und das Sumpf-Herzblatt.

Um diese einzigartigen Lebensräume und ihre Bewohner zu schützen, ist ein behutsamer Umgang mit dem Gebiet unerlässlich, so dass während der Vegetationsperiode vom 1. April bis 31. Oktober ein generelles Betretungsverbot gilt.

Karte Geschützter Landschaftsbestandteil Biotopkomplex Straußenlacke und umgebende Moore

Verordnung Geschützter Landschaftsbestandteil Biotopkomplex Straußenlacke und umgebende Moore

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